Staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und BBS gemäß § 15 GenTSV
Veranstaltet vom Karl-Winnacker-Institut der DECHEMA e.V. in Frankfurt am Main
In Vorträgen und Diskussionen werden aktuelle gentechnikrechtliche,
biologische und technisch-organisatorische Sicherheitsaspekte
behandelt. In einer Art Übersicht wird die Einbindung des EG-Rechts in
nationales Recht vermittelt und neue Änderungen des europäischen und
nationalen Rechts behandelt. Weiterhin werden ausgesuchte Beispiele zur
Gesamtbewertung von gentechnisch veränderten Organismen vorgestellt. Im
Detail werden Sicherheitsmaßnahmen für Labor und Betrieb sowie für die
Freisetzung in Abhängigkeit von den Sicherheitsstufen vermittelt. Die
Pflichten und Aufgaben des Projektleiters sowie des Beauftragten für
die Biologische Sicherheit (BBS) werden ausführlich diskutiert.
Nach Abschluss der Veranstaltung wird den Teilnehmern eine Bescheinigung erteilt.
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