Trinkwasserhygiene Kategorie A nach VDI 6023

13. - 14. November 2023
Frankfurt am Main
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Durch die Vorgaben, die die Richtlinie VDI 6023 macht, soll der Erhalt der hohen Trinkwasserqualität in Deutschland in den Trinkwasser-Installationen sichergestellt werden. Und zwar über alle Teilbereiche hinweg, von der Planung und Ausführung über den laufenden Betrieb bis zur Instandhaltung. Dies betrifft sowohl mikrobiologische Aspekte, z. B. die Vermeidung von Legionellenwachstum, als auch chemische Beeinträchtigungen durch den Einsatz ungeeigneter Materialien oder durch angeschlossene Geräte und Labore. Weitere wichtige Punkte sind die Kaltwasserhygiene und die Kaltwassertemperatur, welche in chemischen Betrieben aufgrund der Erfordernis zur Vorhaltung von Notduschen mit stets einwandfreier Trinkwasserqualität besonderen Anforderungen unterliegen. Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Sie kann sinngemäß für alle anderen Installationen, die Trinkwasser führen, angewendet werden.

Wir bieten Ihnen VDI-lizensierte Schulungen nach VDI-MI 6023 Blatt 4 an. Die Schulung schließt mit einer Prüfung ab. Neben den Schulungsunterlagen erhalten Sie die Originalrichtlinie.

Die Schulung wird von VDI-geprüften Referent:innen in Kooperation mit einem VDI-Schulungspartner durchgeführt.

Programm

Lernziel

Zielgruppe/Teilnahmevoraussetzungen

Vortragende

Veranstaltungsort

Teilnahmegebühr


Bildquelle: Michal Jarmoluk auf Pixabay

In dem neuen Kurs erweitern und vertiefen Sie Ihre Grundkenntnisse zu den wichtigsten Aspekten in Bezug auf Planung, Errichtung, Prüfung, Betrieb und Instandhaltung sowie gesundheitlicher Aspekte in Zusammenhang mit der Trinkwasserhygiene. Aufgeteilt ist die Schulung in einen hygienisch-technischen Teil, in dem insbesondere die Zusammenhänge zwischen installationstechnischen und betriebstechnischen Mängeln und der daraus resultierenden hygienischen Gefährdungen umfassend erläutert werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem VDI-Zertifikat als anerkannte Bestätigung für die Zusatzqualifikation dokumentiert.
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