Staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und BBS gemäß § 28 (5) GenTSV
Dieser Weiterbildungskurs enthält alle vorgeschriebenen Lehrinhalte und ist als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 28 Abs. 5 Satz 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) behördlich anerkannt.
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
inkl. Kursunterlagen
625,-- € | |
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610,-- € | persönliche DECHEMA-Mitglieder |
21.11.2022:
8:40 Uhr bis ca. 16:45 Uhr
22.11.2022:
8:30 Uhr bis ca. 17:50 Uhr
Bildquelle: DFI