Staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und BBS gemäß § 28 (5) GenTSV
Dieser Weiterbildungskurs enthält alle vorgeschriebenen Lehrinhalte und ist als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 28 Abs. 5 Satz 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) behördlich anerkannt.
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure, die eine Tätigkeit als Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit anstreben, ferner Fachbeamte von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Fachjuristen und -journalisten, die ihr Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts vertiefen wollen
inkl. Kursunterlagen
565,-- € | |
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550,-- € | persönliche DECHEMA-Mitglieder |
29.11.2021: 8:30 Uhr - 16:45 Uhr
30.11.2021: 8:30 Uhr - 17:50 Uhr
Bildquelle: DFI