Staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und BBS gemäß § 15 (2) GenTSV
In Vorträgen und Diskussionen werden aktuelle gentechnikrechtliche, biologische und technisch-organisatorische Sicherheitsaspekte behandelt. In einer Art Übersicht wird die Einbindung des EG-Rechts in nationales Recht vermittelt und neue Änderungen des europäischen und nationalen Rechts behandelt. Weiterhin werden ausgesuchte Beispiele zur Gesamtbewertung von gentechnisch veränderten Organismen vorgestellt. Im Detail werden Sicherheitsmaßnahmen für Labor und Betrieb sowie für die Freisetzung in Abhängigkeit von den Sicherheitsstufen vermittelt. Die Pflichten und Aufgaben des Projektleiters sowie des Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS) werden ausführlich diskutiert.
Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure, die eine Tätigkeit als Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit anstreben, ferner Fachbeamte von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Fachjuristen und -journalisten, die ihr Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts vertiefen wollen.
inkl. Kursunterlagen, Mittagsimbiss und Pausengetränke
565,-- € | |
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550-- € | persönliche DECHEMA-Mitglieder |
DECHEMA-Haus
Theodor-Heuss-Allee 25
60486 Frankfurt am Main
Bildquelle: DFI