Gentechnikrecht

18. - 19. April 2013
Frankfurt am Main

Staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und BBS gemäß § 15 GenTSV

In Vorträgen und Diskussionen werden aktuelle gentechnikrechtliche, biologische und technisch-organisatorische Sicherheitsaspekte behandelt. In einer Art Übersicht wird die Einbindung des EG-Rechts in nationales Recht vermittelt und neue Änderungen des europäischen und nationalen Rechts behandelt. Weiterhin werden ausgesuchte Beispiele zur Gesamtbewertung von gentechnisch veränderten Organismen vorgestellt. Im Detail werden Sicherheitsmaßnahmen für Labor und Betrieb sowie für die Freisetzung in Abhängigkeit von den Sicherheitsstufen vermittelt. Die Pflichten und Aufgaben des Projektleiters sowie des Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS) werden ausführlich diskutiert.
Nach Abschluss der Veranstaltung wird den Teilnehmern eine Bescheinigung erteilt.

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