Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes

22. - 23. November 2017
Frankfurt am Main
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"neue" ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Explosionsgefahren können beim Umgang mit brennbaren Stoffen auftreten, wenn diese Stoffe als Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorliegen, ihre Konzentration im Gemisch mit Luft innerhalb der Explosionsgrenzen liegt und eine gefahrdrohende Menge vorhanden ist.

Die grundlegenden Prinzipien des Explosionsschutzes sind:

  • Vermeidung der Bildung explosionsfähiger Gemische,
  • Vermeidung wirksamer Zündquellen und
  • Begrenzung der Auswirkung von Explosionen durch konstruktive Maßnahmen.

Grundlage für die Ermittlung und Bewertung des Risikos von Explosionen sind Kenntnisse relevanter sicherheitstechnischer Kenngrößen sowie ihrer Abhängigkeiten, insbesondere von Druck und Temperatur. Die Forderung nach verlässlichen, aktuellen und schnell verfügbaren Daten erfüllt die online verfügbare Datenbank CHEMSAFE. Sie enthält bewertete sicherheitstechnische Kenngrößen von z. Zt. 3000 brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und Stäuben. Diese Daten liegen nicht nur für atmosphärische, sondern auch für nichtatmosphärische Bedingungen vor. Das ist sehr wichtig, da die neue Gefahrstoffverordnung auch den nichtatmosphärischen Explosionsschutz einschließt.

Rechtliche Grundlagen zum Explosionsschutz sind Europäische Richtlinien zum Arbeitsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen (RL 1999/92/EG), sowie ihre deutschen Umsetzungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung sowie die Europäischen Richtlinien zur Beschaffenheit von Geräten und Maschinen (RL 2006/42/EG, RL 2014/34/EU) mit ihren deutschen Umsetzungen in den entsprechenden Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, 11. ProdSV).

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