Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit

7. Dezember 2023
Online-Seminar
Teaserbild

Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV

Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.

Zielgruppe

Programm

Vortragende

Teilnahmegebühr


Bildquelle: DFI

Als Projektleiter oder Beauftragter für Biologische Sicherheit können Sie in diesem Kurs Ihre Kenntnisse der Sachkunde nach § 28 GenTSV aktualisieren. Inhaltlich steht die praktische Umsetzung der neuen GenTSV im Mittelpunkt des Seminars. Der Kurs ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
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