Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV
Leider müssen wir diese Veranstaltung kurzfristig absagen. Gerne verweisen wir Sie auf den nächsten Aktualisierungskurs für Projektleiter und BBS am 01.12.2022.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
Dr. Gerhard Danneberg | Projektleiter und Beauftragter für Biologische Sicherheit | Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Bonn |
Dr. Ingo Janausch | Beauftragter für Biologische Sicherheit und Biostoffbeauftragter | Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg |
Kursleitung:
Dr. Hendrik Schewe, DECHEMA-Forschungsinstitut, Frankfurt am Main
inkl. Kursunterlagen und Teilnahmezertifikat
485,-- € | |
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470,-- € | persönliche DECHEMA-Mitglieder |
Rabatte für Studierende/Doktoranden: auf Anfrage
(abhängig von Verfügbarkeit, Studierendenausweis als Nachweis erforderlich)
Vielbucher-Rabatte: auf Anfrage
(bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Teilnehmenden aus demselben Unternehmen)
Bildquelle: DFI