Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV - NEU
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Projektleiter*innen und Beauftragte für Biologische Sicherheit, die ihrer regelmäßigen Fortbildungspflicht nach § 28 (3) nachkommen wollen; ferner Fachbeamt*innen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Fachjurist*innen und -journalist*innen, die ihr Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts vertiefen wollen
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
Dr. Gerhard Danneberg | Projektleiter und Beauftragter für Biologische Sicherheit | Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Bonn |
Dr. Ingo Janausch | Beauftragter für Biologische Sicherheit und Biostoffbeauftragter | Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg |
Kursleitung:
Dr. Hendrik Schewe, DECHEMA-Forschungsinstitut, Frankfurt am Main
inkl. Kursunterlagen und Teilnahmezertifikat
450,-- € | |
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435,-- € | persönliche DECHEMA-Mitglieder |
Sie möchten Ihr ganzes Team schulen lassen? Sprechen Sie uns an. Wir bieten die Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV auch als Inhouse-Schulung an.
Dauer: 8:30 Uhr bis 17:10 Uhr
Bildquelle: DFI