Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
Dr. Gerhard Danneberg | Projektleiter und Beauftragter für Biologische Sicherheit | Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Bonn |
Dr. Ingo Janausch | Beauftragter für Biologische Sicherheit und Biostoffbeauftragter | Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg |
Kursleitung:
Dr. Hendrik Schewe, DECHEMA-Forschungsinstitut, Frankfurt am Main
inkl. digitale Kursunterlagen und Teilnahmezertifikat
495,00 EUR | Teilnahmebgebühr |
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470,00 EUR | Teilnahmegebühr - Gruppenbuchung ab 5 Personen |
245,00 EUR | Teilnahmegebühr - Studierende / Doktoranden abhängig von Verfügbarkeit, Nachweis erforderlich |
Bildquelle: DFI