Gute wissenschaftliche Praxis

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Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am DECHEMA-Forschungsinstitut (DFI)

Präambel

Das DECHEMA-Forschungsinstitut widmet sich der Forschung für nachhaltige Technologien. Diese Tätigkeit schließt die Durchführung von grundlagenorientierter und vorwettbewerblicher Forschung sowie die Ausbildung und Qualifizierung des wissenschaftlich-technischen Nachwuchses ein. Die Ausbildung des wissenschaftlich-technischen Nachwuchses erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Hochschulen und beinhaltet auch die Durchführung von Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten am DECHEMA-Forschungsinstitut, wobei die abschließende Prüfung an der jeweiligen Hochschule erfolgt. Darüber hinaus sind die leitenden wissenschaftlichen Mitarbeiter des DECHEMA-Forschungsinstituts aktiv in die Lehre an den Hochschulen eingebunden.

Im Zentrum der wissenschaftlichen Arbeit des DFI stehen der Erkenntnisgewinn und die Förderung des Verständnisses auf den Gebieten der chemischen Technik, der Werkstoffwissenschaften und der Biotechnologie. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten werden generell veröffentlicht. Bei der Durchführung der Forschungsarbeiten ist Redlichkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter des DFI eine wesentliche Grundvoraussetzung für deren wissenschaftliche Arbeit. Anders als der Irrtum widerspricht Unredlichkeit in der wissenschaftlichen Arbeit dem Selbstverständnis der Wissenschaft.

Bereits am Vorgängerinstitut, dem Karl-Winnacker-Institut der DECHEMA e.V., wurde die wissenschaftliche Forschung durch Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geregelt. Mit Gründung der Stiftung DECHEMA-Forschungsinstitut am 01.03.2012 wurden diese Regeln übernommen und angepasst. In 2022 erfolgte eine weitere Überarbeitung unter Berücksichtigung des am 1. August 2019 in Kraft getretenen DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.

Das vorliegende Dokument beschreibt diese Regeln im Detail. Sie sind auch Bestandteil des Arbeitsvertrages für wissenschaftliche Mitarbeiter des DFI und regeln zusammen mit der Arbeitsordnung und der Institutsordnung die Arbeit am DFI.

 

Allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit

Wissenschaft fördert unser Verständnis der Natur und die Weiterentwicklung der Technik. Dem Wissenschaftler fällt hierbei eine große Verantwortung zu. Vom Ergebnis seiner Arbeit hängen in der Regel mittelbar oder unmittelbar die zukünftigen Entwicklungen in der Technik und deren Auswirkungen auf die Menschheit ab. Es ergeben sich daraus Konsequenzen für die wissenschaftliche Arbeit und den Umgang mit den Ergebnissen:

  • Die Untersuchungen müssen nach dem neuesten Stand der Erkenntnis durchgeführt werden. Zwingend ist damit die Kenntnis des aktuellen Schrifttums und der angemessenen Methoden. Diese sind bereits bei der Planung eines Vorhabens zu berücksichtigen.
  • Bei ihrer Forschungsarbeit berücksichtigen die Wissenschaftler Rechte und Pflichten, die sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie aus Verträgen mit Dritten ergeben. Zudem treffen sie, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte.
  • Die eingesetzten Methoden und die Befunde müssen dokumentiert werden. Ein Wesensmerkmal wissenschaftlicher Arbeit ist die Wiederholbarkeit, die nur bei genauer Dokumentation des wissenschaftlichen Vorgehens und der Ergebnisse möglich ist.
  • Ein weiteres Wesensmerkmal wissenschaftlicher Arbeit ist der Zweifel. Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit und ihre Interpretation sollten solange in Frage gestellt werden, bis sie als die plausibelste Möglichkeit erscheinen.
  • Alle wissenschaftlichen Mitarbeiter aktualisieren regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung. Dabei unterstützen sich erfahrene Wissenschaftler und Nachwuchswissenschaftler gegenseitig im kontinuierlichen Lern- und Weiterbildungsprozess.
  • Wissenschaftliche Ergebnisse werden in Form von Publikationen mitgeteilt. Sie sind die öffentliche Mitteilung des Erkenntnisgewinns. Damit sind sie, wie die wissenschaftliche Beobachtung oder das wissenschaftliche Experiment selbst, Produkt der Arbeit von Wissenschaftlern, die als Autoren fungieren. Das Publikationsorgan wird von den Autoren unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld sorgfältig ausgewählt. Neue oder unbekannte Publikationsorgane werden auf ihre Seriosität hin geprüft. Ein Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat. Soweit dies möglich und zumutbar ist, werden die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten und weitere Informationen zugänglich gemacht.
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter des DECHEMA-Forschungsinstituts, die mit der Begutachtung von Manuskripten, Förderanträgen o. ä. betraut sind, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Die Vertraulichkeit schließt die Weitergabe der fremden Inhalte an Dritte und die eigene Nutzung aus. Im Falle einer begründeten Befangenheit zeigen sie dies bei der zuständigen Stelle an.

Diesen Aspekten tragen die nachstehend aufgeführten Empfehlungen Rechnung.


Gestaltung der Zusammenarbeit

In der Regel tragen zur Forschung über eine bestimmte Frage mehrere Personen bei. Für die Fragestellung, ihre Bearbeitung, die Deutung der Ergebnisse und den Bericht an die wissenschaftliche Öffentlichkeit sind also in der Regel mehrere Personen verantwortlich, die ein Forschungs- oder ein Projektteam bilden. Die verantwortliche Gestaltung von Forschung dieser Art kann durch die Beachtung einiger Regeln erleichtert werden.

Struktur des Instituts

Das Institut besteht aus der Institutsleitung (Vorstand der Stiftung), den wissenschaftlichen Abteilungen mit den Forschungsteams, den wissenschaftlichen Servicestellen und den nicht-wissenschaftlichen Einheiten. Letztere dienen in erster Linie der technischen und administrativen Unterstützung der Forschungsarbeiten. Darüber hinaus organisiert eine eigene Arbeitsgruppe das Weiterbildungsangebot des Instituts. Der Stiftungsvorstand ist dem Stiftungsrat berichtspflichtig. Die Rolle von Stiftungsrat und Vorstand wird in der Stiftungssatzung und in der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands geregelt.

Größe der Forschungsabteilungen und Forschungsteams

Die Forschungsabteilungen des Instituts werden von einem habilitierten oder vergleichbar qualifizierten Wissenschaftler geleitet. Die Abteilungen sind in mehrere eng zusammenarbeitende Teams mit jeweils eigenen Forschungsschwerpunkten unterteilt. Ein typisches Forschungsteam könnte folgende Zusammensetzung haben:

  • ein habilitierter oder promovierter Teamleiter
  • bei großen Teams ein stellvertretender Forschungsteamleiter
  • mehrere promovierte Wissenschaftler und/oder Doktoranden
  • zusätzlich Masteranden oder Bacheloranden, die jeweils von einem Wissenschaftler direkt betreut werden.

Die Wissenschaftler werden durch technische Mitarbeiter mit spezifischer Expertise unterstützt.

Die Teamgröße kann nach Arbeitsgebieten unterschiedlich sein. Innerhalb großer Forschungsteams können Projektteams gebildet werden, bei denen in der Regel ein promovierter Wissenschaftler als Projektkoordinator fungiert. Diese Teams umfassen Post-Doktoranden, Doktoranden, Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden sowie technische Mitarbeiter und widmen sich spezifischen Arbeitsgebieten bzw. Projekten.

Aufgaben des Forschungsteamleiters

  • Definition der Forschungsschwerpunkte des Teams
  • Sicherstellung eines hohen wissenschaftlichen Standards
  • Festlegung der Arbeitsabläufe und ihre Überwachung
  • Erstellung der Arbeitsprogramme für Doktoranden/Diplomanden/Masteranden/
  • Bacheloranden und Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten, wissenschaftliche Betreuung
  • Organisation regelmäßiger Laborbesprechungen mit Berichten der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Doktoranden, Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden
  • Freigabe von Ergebnissen zur Veröffentlichung nach Zustimmung der Institutsleitung. Wissenschaftlichen und technischen Mitarbeitern, Doktoranden, Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden ist die Weitergabe von Methoden und Ergebnissen nur mit Genehmigung des Forschungsteamleiters und der Institutsleitung erlaubt.
  • Pflege einer kollegialen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und interne Konfliktlösung mit Mitarbeitern und Vorgesetzten.

Aufgaben von Bacheloranden, Masteranden, Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden

  • Mit der Bachelor-, Master-, Diplom- bzw. Doktorarbeit beginnen Bacheloranden, Masteranden, Diplomanden bzw. Doktoranden, wissenschaftlich zu arbeiten. Es gilt, ihnen in dieser Zeit nicht nur technische Fertigkeiten, sondern auch eine ethische Grundhaltung beim wissenschaftlichen Arbeiten, beim verantwortlichen Umgang mit Ergebnissen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern zu vermitteln.
  • Durch ihre Arbeit gestalten Bacheloranden, Masteranden, Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden wissenschaftliche Untersuchungen entscheidend mit. Unterstützung bei ihrer Arbeit erfahren sie durch die regelmäßige Besprechung der Ergebnisse und der weiteren Vorgehensweise mit dem Forschungsteamleiter, in Projektteammeetings und/oder in Forschungsteambesprechungen. Bacheloranden, Masteranden, Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden sind wie alle anderen Mitarbeiter des DFI zu verantwortungsvoller Arbeit und Kollegialität verpflichtet.
  • Sie sind verpflichtet zu regelmäßiger Berichterstattung über den Fortgang ihrer Forschungsarbeiten, zur Teilnahme an internen Seminaren und zur Mitarbeit bei Routineaufgaben innerhalb der Arbeitsgruppe.
  • Insbesondere bei großen Forschungsteams erfolgt ein großer Teil der Ergebnisdiskussion und der weiteren Arbeitsplanung in sogenannten Projektteams. Der jeweilige Projektbearbeiter bzw. der Teamkoordinator sind für die regelmäßige Durchführung der Projektteammeetings in angemessenen Zeiträumen verantwortlich. An diesen Meetings nehmen die am Projekt beteiligten wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter teil, wobei im Einzelfall die Teilnahme vom Projektstand abhängig sein kann.
  • In allen Fragen der wissenschaftlichen Zielsetzung, der Publikation oder Verwertung von Forschungsergebnissen sind sie dem Forschungsteamleiter und der Institutsleitung weisungsgebunden.
  • Wie alle anderen wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter des Forschungsteams sind Bacheloranden, Masteranden, Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden verpflichtet, ihre Forschungsergebnisse vorschriftsmäßig und vollständig zu protokollieren. Die Protokolle müssen eine angemessene Zeit (in der Regel 10 Jahre) im Forschungsteam aufbewahrt werden.

Neueinstellung von Wissenschaftlern

  • Die Auswahl von Kandidaten bei der Besetzung neuer Stellen für Wissenschaftler (insbesondere Doktoranden, Postdoktoranden) erfolgt maßgeblich durch den jeweiligen Teamleiter unter Beteiligung des entsprechenden Abteilungsleiters sowie mindestens eines weiteren Wissenschaftlers zur Vermeidung unwissentlicher Einflüsse. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen Kriterien.

Neueinstellung von leitenden Wissenschaftlern

  • Die Neueinstellung von leitenden Wissenschaftlern erfolgt gemeinsam von Institutsleitung (Stiftungsvorstand) und Stiftungsrat. Hierbei wird der Originalität und Qualität der Forschungsleistung Vorrang vor deren Quantität zuzumessen sein.

Förderung von Nachwuchswissenschaftlern

  • Nachwuchswissenschaftlern, welche eine akademische Karriere anstreben, wird möglichst früh die Möglichkeit eingeräumt, eigenständig als Antragsteller für Drittmittel in Erscheinung zu treten. Sie werden dabei aktiv von den Teamleitern beratend unterstützt.
  • Sofern Nachwuchswissenschaftler erfolgreich Projekte einwerben, dürfen sie diese eigenverantwortlich leiten und verwalten. Erreichen die eigenen Projekte eine ausreichende kritische Masse, wird diesen Wissenschaftlern nach Möglichkeit ein eigenes Forschungsteam zugewiesen.
  • Die weiterführende akademische Qualifikation (beispielsweise Habilitation) wird von der Institutsleitung ausdrücklich unterstützt.

 

Qualitätssicherung im Labor und Datendokumentation

Für die wissenschaftlichen Untersuchungen wird folgende Qualitätssicherung organisiert:

  • Für die Umsetzung der Qualitätssicherung ist ein Qualitätsbeauftragter zuständig, in der Regel ist dies der zuständige Teamleiter, sofern er diese Aufgabe nicht explizit delegiert. Zusätzlich existieren separate Empfehlungen zur Qualitätssicherung im Labor. Der Qualitätsbeauftragte weist neue Mitarbeiter auf diese Empfehlungen hin und achtet auf deren Einhaltung durch alle wissenschaftlichen Mitarbeiter des Forschungsteams. Bei Fehlverhalten ist der Abteilungsleiter zu informieren.
  • Für die Datendokumentation aus den Forschungsarbeiten sind die Forschungs­teams verantwortlich. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Primärdaten des Forschungsteams sind vollständig zu protokollieren. Die Protokolle haben Dokumentcharakter und sind auf haltbaren und gesicherten Datenträgern im DFI für eine angemessene Zeit (in der Regel 10 Jahre) aufzubewahren. Diese Datenträger bzw. die dort enthaltenen Daten dürfen nicht nachträglich manipuliert werden und sind bestmöglich davor zu schützen.
  • Es sind grundsätzlich alle erhobenen Daten zu dokumentieren, auch solche, die nicht zu dem erwarteten Ergebnis geführt haben oder den eigenen Forschungshypothesen entgegenstehen.
  • Unterlagen wie Datenträger, Datenausdrucke und Filme sind genau zu kennzeichnen und z.B. chronologisch abzulegen. Auch diese Dokumentationen werden in der Regel für 10 Jahre aufbewahrt.
  • Zur Publikation anstehende Untersuchungen sollten vor der Einreichung grundsätzlich allen Mitgliedern des Forschungsteams vorgestellt werden (z. B. bei den regelmäßigen Forschungsteambesprechungen). Dabei sollte detailliert auf die Methodik und Befunde eingegangen werden. Die Autoren haben den Gewinn, dass so noch rechtzeitig Kritik an der Methodik oder an den Interpretationen der Befunde in das Manuskript eingearbeitet werden kann.

 

Konfliktlösung

  • Bei Konflikten innerhalb des Forschungsteams ist zunächst der Forschungsteamleiter für deren Lösung zuständig. Er ist verpflichtet, die Institutsleitung über interne Konflikte zu informieren und ggf. zu Rate zu ziehen.
  • Darüber hinaus wird ein Ansprechpartner („Ombudsperson“) für Doktoranden, Diplomanden, Masteranden, Bacheloranden und wissenschaftliche Mitarbeiter benannt, der bei der Lösung von aus wissenschaftlichem Fehlverhalten resultierenden Konflikten mitwirkt. Ombudsperson darf nur ein externer Wissenschaftler sein, der keinen Mitarbeitervertrag mit dem DECHEMA-Forschungsinstitut hat. I.d.R. wird die Ombudsperson aus dem Kuratorium oder aus dem Stiftungsrat vom Stiftungsvorstand für einen Zeitraum von 5 Jahren berufen. Die Amtszeit kann einmal verlängert werden. Neben der Ombudsperson des DECHEMA-Forschungsinstituts steht das Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ als Ansprechpartner in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung.
  • Wenn sich die Konflikte nicht anderweitig lösen lassen, erfolgt die Einschaltung von Institutsleitung, Personalleitung und Betriebsrat.

 

Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen

Gestaltung wissenschaftlicher Publikationen

In wissenschaftlichen Publikationen werden Ergebnisse und Interpretationen wissenschaftlicher Untersuchungen der Öffentlichkeit mitgeteilt. Wissenschaftliche Publikationen spielen in der Laufbahn von Wissenschaftlern eine wichtige Rolle, z. B. bei Habilitationsverfahren oder Berufungen. Die Art und Weise, wie von Habilitations- oder Berufungskommissionen die Publikationen von Wissenschaftlern bewertet werden, kann eine Rückwirkung darauf haben, wie Wissenschaftler ihre wissenschaftlichen Untersuchungen und Publikationen gestalten. Es ist daher wichtig, allgemeine Kriterien zu definieren, denen Publikationen genügen sollten.

  • Originalarbeiten sind Mitteilungen neuer Beobachtungen oder experimenteller Ergebnisse einschließlich der Schlussfolgerungen. Daraus folgt, dass in der Regel die mehrfache Publikation derselben Ergebnisse in renommierten Fachzeitschriften nicht zulässig ist.
  • Wissenschaftliche Untersuchungen müssen nachprüfbar sein. Daraus folgt, dass die Publikationen eine exakte Beschreibung der Methoden und Ergebnisse enthalten müssen.
  • Befunde, die die Hypothese der Autoren stützen, und Befunde, die der Hypothese der Autoren entgegenstehen, müssen gleichermaßen mitgeteilt werden.
  • Die Fragmentierung von Untersuchungen mit dem Ziel separater Publikation ist zu vermeiden.
  • Befunde und Ideen anderer Wissenschaftler sowie relevante Publikationen anderer Autoren müssen angemessen zitiert werden.
  • Unterstützung durch Dritte ist in einer Danksagung anzuerkennen.

 

Kriterien für die Autorenschaft an einer wissenschaftlichen Publikation

Autor bei einem wissenschaftlichen Bericht aus einer Arbeitsgruppe und damit mitverantwortlich für den Bericht kann werden, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag geleistet hat

  1. zur Fragestellung, zum Forschungsplan, zur Durchführung der Forschungsarbeiten, zur Auswertung der Ergebnisse oder zur Deutung der Ergebnisse sowie
  2. zum Entwurf oder zur kritischen inhaltlichen Überarbeitung des Manuskripts.

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Datenerhebung, Finanzierung der Untersuchungen oder Leitung des Forschungsteams, in der die Forschung durchgeführt wurde, begründen eine Autorenschaft nicht.

  • Bei Berichten aus mehreren Forschungsteams sollte der Beitrag der einzelnen Gruppen kenntlich gemacht werden.
  • Auf einem Formblatt (verfügbar im DFI-Sekretariat) muss die Freigabe eines Manuskripts zur Veröffentlichung von allen Autoren durch Unterschrift bestätigt werden (bei externen Co-Autoren genügt die schriftliche Zustimmung z.B. per E-Mail).
  • Werden im Manuskript unveröffentlichte Beobachtungen anderer Personen zitiert oder Befunde anderer Institutionen verwendet, so sollte deren schriftliches Einverständnis eingeholt werden.
  • Veröffentlichungsmanuskripte sind vor Einreichung der Institutsleitung zur Kenntnisnahme und Genehmigung vorzulegen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung von Schutzrechten erforderlich. Die Genehmigung erfolgt auf dem gleichen Formblatt, auf dem auch die Autoren die Freigabe des Manuskripts bestätigt haben.
  • Das Copyright an Arbeiten, die im Rahmen von Projekten oder aus Mitteln des DFI entstanden sind, kann nur vom DFI und nicht vom Autor privat vergeben werden.
  • Die Teamleiter tragen dafür Sorge, dass von jeder im Hause entstandenen Dissertation ein gedrucktes Exemplar an die DECHEMA-Bibliothek geht.
  • In der Bibliothek erfolgt die elektronische Ablage aller Sonderdrucke des Hauses. Alle Autoren sind gehalten, bei Eingang von Sonderdrucken jeweils 1 Exemplar der Bibliothek zur Verfügung zu stellen und/oder in das elektronische Literaturverwaltungssystem im Institut einzupflegen.
  • Erstautor ist in der Regel derjenige Wissenschaftler, welcher den maßgeblichen Anteil des Manuskriptes geschrieben hat.
  • Letztautor ist in der Regel derjenige Wissenschaftler, welcher für das den Arbeiten zugrunde liegende Forschungsprojekt bzw. die Forschungsidee verantwortlich ist, sofern sein Beitrag eine Autorenschaft begründet. Dies muss nicht in jedem Fall der Team- oder Abteilungsleiter, sondern kann beispielsweise auch explizit ein Nachwuchswissenschaftler sein.

 

Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unter wissenschaftlichem Fehlverhalten werden Verhaltensweisen verstanden, bei denen in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Insbesondere zählen hierzu die Erfindung und Fälschung von Daten, Plagiat, Vertrauensbruch als Gutachter etc. Dabei sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Wird ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten angezeigt, so wird die zuständige Stelle, die den Verdacht überprüft, das Verfahren streng vertraulich und unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung behandeln. Weder dem von den Vorwürfen Betroffenen noch dem Hinweisgeber sollen wegen der Anzeige Nachteile in Hinsicht auf das wissenschaftliche oder berufliche Fortkommen entstehen. Jedoch können bewusst unrichtige oder mutwillig erhobene Vorwürfe selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen.

Bei konkreten Verdachtsmomenten ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

  • Die Leitung und die Ombudsperson des DECHEMA-Forschungsinstituts sind unverzüglich zu informieren. Wahlweise kann statt letzterer auch das Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ eingebunden werden. Dieses Wahlrecht steht auch den von den Vorwürfen Betroffenen zu.
  • In einem Vorverfahren wird dem Betroffenen innerhalb einer vorgegebenen Frist (in der Regel zwei Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Vorverfahren wird von der Ombudsperson durchgeführt, die die Vorwürfe und die Stellungnahme des Betroffenen zusammenführt und eine Empfehlung bezüglich der weiteren Vorgehensweise an die Institutsleitung gibt.
  • Nach Eingang der Stellungnahme des Betroffenen (in der Regel nicht später als zwei Wochen danach) und der Empfehlung der Ombudsperson wird von der Institutsleitung eine Entscheidung darüber gefällt, ob ein förmliches Untersuchungsverfahren eingeleitet werden soll. Hierfür wird ein Untersuchungsausschuss gebildet, der aus der Institutsleitung, der Ombudsperson in beratender Funktion und den Teamleitern des DECHEMA-Forschungsinstituts besteht. In den Untersuchungsausschuss können ggf. Fachgutachter bzw. Mitglieder des Institutskuratoriums berufen werden. Vom Untersuchungsausschuss wird ein Vorsitzender bestimmt, der die Ermittlungen leitet. Darüber hinaus bestimmt der Untersuchungsausschuss einen Ermittler, der die für das Verfahren notwendigen Informationen und Tatbestände zusammenträgt und aufbereitet. Der Untersuchungsausschuss berät in nichtöffentlicher mündlicher Verhandlung. Für alle Schritte des förmlichen Untersuchungsverfahrens ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.
  • Sowohl im Vorverfahren als auch im förmlichen Untersuchungsverfahren kann von dem von den Vorwürfen Getroffenen sowie von den an dem Verfahren Beteiligten die Befangenheit des Ermittlers geltend gemacht werden. In diesem Fall ist im Konsens aller Beteiligten einschließlich des von den Vorwürfen Getroffenen ein neuer Ermittler zu bestimmen.
  • Bis zum Nachweis des schuldhaften Verhaltens sind alle Angaben über die Beteiligten des Verfahrens sowie die bisherigen Ergebnisse streng vertraulich zu behandeln.
  • Bei nachgewiesenem Fehlverhalten sind die entsprechenden Publikationen zurückzuziehen bzw. zu korrigieren. Kooperationspartner sind zu informieren. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob Fördereinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen, Ministerien und die Öffentlichkeit benachrichtigt werden müssen.
  • Bei vorsätzlichem Betrug können arbeits- bzw. strafrechtliche Maßnahmen unter Einschaltung des Betriebsrats eingeleitet werden.
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