Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit

2. Juli 2026
Online-Seminar
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Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV

Die Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) sieht alle 5 Jahre eine Aktualisierung der Sachkunde von Projektleitern gentechnischer Anlagen und Beauftragten für biologische Sicherheit vor (§ 28 (3) GenTSV). Im Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit werden alle von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) vorgegebenen Lehrinhalte behandelt. In drei Abschnitten (Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und zum Arbeitsschutz, Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen, Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen) werden von Experten in Fachvorträgen Grundlagen gelegt, um in anschließenden Gesprächen mit den Teilnehmenden Umsetzungen zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Als Fokusthema wird die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Überwachungen durch die zuständigen Landesbehörden behandelt.

Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.

Zielsetzung

Zielgruppe

Programm

Format

Vortragende

Teilnahmegebühr


Bildquelle: DFI

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